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Werkstoffzeugnis 3.1 vs. 2.2 vs. 2.1 — was wann anhängen?

Der Kunde fordert für die Bemusterung „Werkstoffzeugnis 3.1". Im Regal liegt die Stange mit einem Zeugnis vom Händler, auf dem oben rechts „2.2" steht — und die Frage ist: reicht das, oder blockiert es die Freigabe? Und weiter: Muss das 3.1 vom Stahlwerk kommen, oder darfst du als Zerspaner selbst eines ausstellen? Die Antworten stehen alle in einer einzigen, seit über zwanzig Jahren unveränderten Norm — nur sind sie dort so knapp formuliert, dass die Hälfte der Branche sie falsch weitergibt.

Die kurze Antwort — welcher Typ wann an den EMPB gehört

Wer es eilig hat: Diese Zuordnung deckt die allermeisten Fälle in der Lohnfertigung ab. Sie ist eine Praxis-Faustregel, keine Vorgabe aus der Norm — EN 10204 beschreibt die Zeugnistypen, sie schreibt niemandem vor, welchen er für welches Teil bestellt. Das legt die Bestellung fest, und im Automotive-Umfeld die Bemusterungsvereinbarung mit dem Kunden.

Situation Typ Warum
Teil mit Sondermerkmal (CC/SC), sicherheitsrelevant, Werkstoff auf der Zeichnung normativ festgelegt 3.1 Nur das 3.1 ist auf die tatsächlich gelieferte Charge bezogen und damit rückverfolgbar
Werkstoff ist gefordert, aber kein Merkmal hängt daran; unkritisches Bauteil 2.2 Werte aus nichtspezifischer Prüfung — belegen die Spezifikation, nicht die Charge
Norm- und Katalogteile ohne eigene Werkstoffanforderung 2.1 Reine Konformitätserklärung ohne Messwerte; mehr gibt der Lieferant meist gar nicht her
Druckgeräte, Bahn, Kranbau, kundenseitige Abnahme vereinbart 3.2 Zweite Unterschrift von außen — teurer und mit längerer Lieferzeit verbunden

Wichtigster Merksatz gleich vorweg: Das Zeugnis bestellst du beim Rohmaterial, nicht beim EMPB. Wenn die Stange im Lager liegt und der Bemusterungsauftrag hereinkommt, ist die Entscheidung längst gefallen. Wer 3.1-Material braucht, muss es bei der Materialbestellung mitbestellen — im Anlagen- und Rohrleitungsbau ist 3.1 laut Handelsquellen ohnehin der De-facto-Standard, in der Zerspanung wird es beim Stangenzukauf gern vergessen.

Wenn dein Kunde noch mit der klassischen Stufenlogik arbeitet („Vorlagestufe 2 mit Werkstoffzeugnis 3.1"), lohnt der Blick auf den Artikel zu den VDA-Vorlagestufen — die Stufen wurden 2020 aus dem Standard gestrichen, laufen in Kundendokumenten aber unverändert weiter. Und welche Merkmale überhaupt das 3.1 auslösen, steht im Artikel zu den Sondermerkmalen CC, SC, Major und Minor.

Die vier Typen nach EN 10204 im Klartext

Grundlage ist EN 10204:2004, in Deutschland als DIN EN 10204:2005-01 „Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen" veröffentlicht. Sie ersetzt die Ausgabe von 1995 und ist seitdem unverändert gültig. Es gibt also keine neue Fassung, auf die man warten müsste.

Typ Deutsche Bezeichnung Prüfart Wer bestätigt
2.1 Werksbescheinigung keine Prüfergebnisse Hersteller
2.2 Werkszeugnis nichtspezifische Prüfung Hersteller
3.1 Abnahmeprüfzeugnis 3.1 spezifische Prüfung fertigungsunabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers
3.2 Abnahmeprüfzeugnis 3.2 spezifische Prüfung zusätzlich Beauftragter des Bestellers oder amtlicher Prüfer

Der ganze Unterschied hängt an zwei Begriffen, die die Norm in Abschnitt 2 definiert. Spezifische Prüfung heißt: geprüft wurde vor der Lieferung an den Erzeugnissen, die geliefert werden — oder an Prüfeinheiten, zu denen sie gehören. Nichtspezifische Prüfung heißt: der Hersteller prüft nach eigenen Verfahren, ob Erzeugnisse aus derselben Spezifikation und demselben Fertigungsverfahren die Bestellanforderungen erfüllen. Und dann folgt der Satz, der alles erklärt:

EN 10204:2004, Abschnitt 2.1: „The products inspected are not necessarily the products actually supplied." — Die geprüften Erzeugnisse sind nicht zwingend die tatsächlich gelieferten. Genau das ist der Punkt, an dem ein 2.2 für die Rückverfolgbarkeit ausfällt.

Ein 2.2 kann also fabrikneu ausgedruckt sein, echte Messwerte enthalten und trotzdem eine ganz andere Schmelze beschreiben als die, aus der dein Teil gedreht wurde. Das ist kein Betrug, das ist die Definition. Wer im Erstmusterprüfbericht Chargenbezug behauptet und ein 2.2 anhängt, behauptet etwas, das seine Anlage nicht hergibt.

2.1 vs. 2.2 — der Unterschied, der praktisch keiner ist

Bei der 2.1 erklärt der Hersteller, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen — ausdrücklich ohne Angabe von Prüfergebnissen. Bei der 2.2 liefert er zusätzlich Werte, die aus nichtspezifischer Prüfung stammen. Das klingt nach einem großen Schritt und ist in der Sache ein kleiner.

Für die Frage „Kann ich beweisen, dass genau dieses Teil aus genau diesem Material ist?" taugt keines von beiden. Beide sagen etwas über den Werkstofftyp aus, keines über deine Charge. Der praktische Unterschied ist eher dokumentarischer Natur: Bei einem 2.2 kannst du dem Kunden wenigstens Zahlen zeigen, die im Bereich der Werkstoffnorm liegen. Bei einem 2.1 steht da nur ein Satz.

Deshalb die klare Linie: Sobald irgendein Merkmal auf der Zeichnung am Werkstoff hängt — Festigkeit, Härtbarkeit, Kerbschlagarbeit, eine Wärmebehandlung mit Zielhärte — brauchst du 3.1. Bei allem anderen ist 2.2 die vernünftige Ware und 2.1 der Rest.

Was auf einem 3.1 tatsächlich draufsteht

Die Norm regelt nicht Feld für Feld, was auf dem Blatt zu stehen hat — sie regelt die Prüfart und die Bestätigung. Was in der Praxis draufsteht, ist bei Stahlhändlern und Werken aber weitgehend deckungsgleich (Quelle: Fachbeiträge aus dem Stahlhandel):

  • Schmelzennummer — der Schlüssel der Rückverfolgbarkeit; ohne sie ist das Blatt wertlos
  • Chemische Zusammensetzung — Schmelzanalyse, je nach Werkstoffnorm zusätzlich Produktanalyse, gegen die Normgrenzwerte gestellt
  • Mechanische Kennwerte — Zugfestigkeit, Streckgrenze, Dehnung; je nach Anforderung Härte und Kerbschlagarbeit
  • Werkstoffbezeichnung und Werkstoffnummer, Lieferzustand, Abmessung
  • Die validierende Person mit Name und Funktion — die Norm verlangt in Abschnitt 5 ausdrücklich, dass die Bescheinigung durch die verantwortliche(n) Person(en) mit Name und Funktion validiert wird

Beim Gegenlesen achte ich (aus Erfahrung) auf drei Dinge, und zwar bevor das Teil auf die Maschine geht:

  1. Werkstoff identisch zur Zeichnung? Nicht „ähnlich" — identisch. Ein 1.7225 statt 1.7218 ist im Zeugnis eine Zeile und im EMPB eine Abweichung.
  2. Schmelze identisch zum Lieferschein und zur Kennzeichnung am Material? Wenn die Stange nicht gekennzeichnet ist, ist die Kette an dieser Stelle unterbrochen, egal wie schön das Zeugnis aussieht.
  3. Lieferzustand plausibel? Ein Zeugnis mit Zugwerten im vergüteten Zustand für eine Stange, die als +A geliefert wurde, passt nicht zusammen.
Papier ist keine Pflicht. Abschnitt 5 der Norm hält ausdrücklich fest, dass Aufbewahrung und Übermittlung der Bescheinigungen sowohl elektronisch als auch in Papierform erfolgen dürfen. Die verbreitete Ansage „wir brauchen das Original in Papier" ist eine Hausregel, keine Forderung der EN 10204. Fürs Bemustern heißt das: PDF genügt.

Darf ich als Zerspaner ein eigenes 3.1 ausstellen?

Das ist die Frage, an der die meisten Ratgeber vorbeischreiben — und sie steht wörtlich in der Norm. Abschnitt 4.1, vierter Absatz:

EN 10204:2004, Abschnitt 4.1: „It shall be permissible for the manufacturer to transfer on to the inspection certificate 3.1 relevant test results obtained by specific inspection on primary or incoming products he uses, provided that the manufacturer operates traceability procedures and can provide the corresponding inspection documents required."

Übersetzt: Der Hersteller darf Prüfergebnisse, die durch spezifische Prüfung am eingesetzten Vormaterial gewonnen wurden, in sein eigenes Abnahmeprüfzeugnis 3.1 übernehmen. Bedingung sind zwei Dinge — er muss Rückverfolgbarkeitsverfahren betreiben, und er muss die zugehörigen Ursprungszeugnisse auf Verlangen vorlegen können.

Für einen Lohnfertiger heißt das konkret: Du musst keinen Zugversuch fahren, um für dein Drehteil ein 3.1 auszustellen. Du übernimmst die Werte aus dem 3.1 deines Stangenlieferanten, weist die Schmelze durch, und bestätigst das Zeugnis. Was du dafür brauchst:

  • Ein 3.1 für das Vormaterial — aus einem 2.2 lässt sich kein 3.1 machen, weil die Werte dort gar nicht chargenbezogen sind
  • Eine funktionierende Kette Materialeingang → Schmelze → Auftrag → Teil, die du im Zweifel auch belegen kannst (Wareneingangsbuch, Chargenfeld im Auftrag, Kennzeichnung der Reststangen)
  • Eine Person, die validiert und fertigungsunabhängig ist

Beim letzten Punkt wird es im kleinen Betrieb interessant. Die Norm verlangt einen bevollmächtigten Abnahmebeauftragten des Herstellers, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist — sinngemäß: nicht unmittelbar verantwortlich an der Herstellung beteiligt. Aus Erfahrung ist das in einem Betrieb mit zwölf Leuten eine Frage der Rolle, nicht der Organigramm-Kästchen: Die QS-Verantwortliche darf, der Einrichter, der das Teil gefertigt hat, darf für genau dieses Teil nicht. Wer beide Hüte trägt, sollte das mit dem Kunden vorher klären statt hinterher erklären.

Ehrlich bleiben: Ein eigenes 3.1 bestätigt die Werkstoffeigenschaften des eingesetzten Materials — nicht, dass dein Fertigungsprozess sie unverändert gelassen hat. Wenn du härtest, nitrierst oder induktiv anlässt, ist der Zustand nach der Behandlung eine eigene Prüfung, die auf ein eigenes Blatt gehört. Ein 3.1 mit den Anlieferwerten und daneben ein Härteprotokoll ist sauber. Ein 3.1, das nach der Wärmebehandlung so tut, als wären es die eigenen gemessenen Endwerte, ist es nicht.

3.2 — wann es wirklich verlangt wird

Beim 3.2 unterschreibt zusätzlich zum fertigungsunabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers entweder ein Beauftragter des Bestellers oder ein von amtlichen Regelungen benannter Prüfer. Das ist der einzige Unterschied — und er kostet: Ein 3.2 ist teurer und verlängert die Lieferzeit, weil ein Termin mit einem Dritten koordiniert werden muss. (Zahlen dazu nenne ich bewusst nicht; sie hängen komplett vom Werkstoff, der Menge und dem Prüfer ab.)

Im Automotive-Alltag der Zerspanung begegnet einem 3.2 selten. Üblich ist es im Druckgeräte- und Kesselbau, im Bahnbereich und überall dort, wo eine benannte Stelle oder ein Sachverständiger ohnehin mit im Boot sitzt. Wenn dein Kunde ein 3.2 fordert, obwohl es um ein normales Serienteil geht, ist eine Rückfrage sinnvoll — nicht selten ist schlicht „3.1" gemeint und jemand hat die höhere Zahl für die sicherere Wahl gehalten.

Altlasten auf der Zeichnung: „3.1.B", „2.3", „3.1.A"

Wer länger mit Zeichnungen zu tun hat, kennt Angaben wie „Werkstoffzeugnis 3.1.B nach DIN 50049". Die stammen aus der Fassung von 1991. Das Vorwort der EN 10204:2004 hält die Änderungen fest: Typ 2.3 der Vorgängerausgabe wurde gestrichen, Typ 3.1 ersetzt den früheren Typ 3.1.B, und der heutige Typ 3.2 ersetzt die früheren Typen 3.1.A, 3.1.C sowie den Prüfbericht 3.2.

Alte Bezeichnung (bis 2004) Heute
3.1.B3.1
3.1.A und 3.1.C3.2
Prüfbericht 3.2 (alt)3.2
2.3ersatzlos gestrichen

Praktisch: Steht auf der Zeichnung „3.1.B", ist das heutige 3.1 gemeint. Ich trage im Erstmusterprüfbericht dann die aktuelle Bezeichnung ein und schreibe im Bemerkungsfeld dazu, worauf sich das bezieht — etwa „Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 (Zeichnungsangabe: 3.1.B nach DIN 50049)". Das kostet eine Zeile und erspart die Rückfrage, warum der Bericht etwas anderes sagt als die Zeichnung.

Zeugnis vom Händler — was erlaubt ist und was nicht

Die wenigsten kaufen direkt beim Werk. Für den Weg über den Händler hat die Norm einen eigenen Abschnitt 6 („Transmission by an intermediary"), und der ist knapper, als man denkt: Ein Zwischenhändler darf die Bescheinigungen des Herstellers nur im Original oder als Kopie weitergeben — „without any alteration", ohne jede Änderung. Dazu müssen geeignete Mittel zur Identifikation des Erzeugnisses kommen, damit die Rückverfolgbarkeit zwischen Ware und Dokument sichergestellt ist.

Kopien sind also ausdrücklich zulässig, solange der Händler Rückverfolgbarkeitsverfahren betreibt und das Originaldokument auf Anfrage verfügbar ist. Und eine einzige Änderung erlaubt die Norm ausdrücklich: Bei der Erstellung von Kopien darf die Angabe der ursprünglich gelieferten Menge durch die tatsächlich gelieferte Teilmenge ersetzt werden. Das erklärt, warum auf Händlerzeugnissen manchmal eine andere Menge steht als auf dem Werkszeugnis — das ist korrekt und kein Fehler.

Rote Flaggen bleiben trotzdem:

  • nachgetragene oder handschriftlich ergänzte Prüfwerte
  • überklebte oder unleserlich gemachte Schmelzennummern
  • keine erkennbare Zuordnung zwischen Zeugnis und der Ware im Regal (keine Kennzeichnung, keine Chargenangabe auf dem Lieferschein)

In allen drei Fällen würde ich das Material nicht ohne Klärung in eine Bemusterung geben. Ein Zeugnis, dessen Zuordnung zur Ware nicht steht, ist im EMPB eine Anlage, die bei der ersten Rückfrage zusammenbricht — und dann steht der ganze Bericht zur Diskussion. Wie man mit so einer Ablehnung umgeht, steht im Artikel EMPB abgelehnt vom Kunden — was tun?.

Zwei Sonderfälle, an denen es regelmäßig hängt

Lagerware ohne Zeugnis

Der Klassiker: Die Stange liegt seit zwei Jahren im Regal, der Kunde will jetzt bemustern, und ein Zeugnis findet sich nicht mehr. Ein 3.1 lässt sich nachträglich nicht erfinden — die spezifische Prüfung hätte vor der Lieferung stattfinden müssen. Zwei Wege bleiben:

  • Beim Lieferanten nachfordern. Wenn Lieferschein und Chargenkennzeichnung noch existieren, kann der Händler das Zeugnis in aller Regel neu ausdrucken — er muss die Zuordnung ohnehin dokumentiert haben. Das ist der saubere Weg und meistens eine Frage von einer E-Mail.
  • Werkstoffanalyse extern beauftragen. Spektralanalyse, bei Bedarf Zugversuch an einer Probe aus derselben Stange. Wichtig: Das Ergebnis ist ein Prüfbericht eines Labors und kein 3.1 nach EN 10204 — und genau so muss es im EMPB auch benannt werden. Wer einen Laborbericht als „Werkstoffzeugnis 3.1" in die Anlagenliste schreibt, hat die Ablehnung schon eingebaut.

Kunststoff und Zukaufteile

Sehr verbreitet und schlicht falsch ist der Satz „EN 10204 gilt nur für Metall". Der Anwendungsbereich der Norm nennt in 1.1 zwar metallische Erzeugnisse aller Art — Bleche, Stäbe, Schmiedeteile, Gussteile, unabhängig vom Herstellverfahren — Abschnitt 1.2 ergänzt aber ausdrücklich: „This document may also apply to non-metallic products." Ein Zeugnis „nach EN 10204" für ein Kunststoffteil ist also normativ gedeckt. Es ist eine Kann-Bestimmung, keine Pflicht.

In der Praxis bekommt man bei Kunststoff trotzdem selten ein formales 3.1, sondern ein Chargenzeugnis oder Materialdatenblatt des Compounders. Das ist brauchbar, solange die Charge benannt ist und die Zuordnung zum Teil steht. Bei Zukaufteilen aus einer fremden Fertigung gilt das Gleiche wie beim Händler: Du reichst durch, was der Vorlieferant liefert — und wenn dein Kunde ein 3.1 fordert, muss diese Forderung in deiner eigenen Bestellung an den Vorlieferanten stehen. Sonst endet die Kette bei dir.

IMDS ist kein Werkstoffzeugnis

Beides wird bei der Bemusterung gefordert, und beides hat mit „Material" zu tun — deshalb werden sie regelmäßig verwechselt. Sie beantworten aber verschiedene Fragen. Das IMDS erfasst die Stoffzusammensetzung eines Bauteils für Recycling und Regulatorik: Was steckt drin, welche Stoffe sind deklarationspflichtig, wie ist das Teil am Lebensende verwertbar. Das Werkstoffzeugnis belegt die Eigenschaften der gelieferten Charge: Analyse, Festigkeit, Dehnung, Schmelze.

Ohne IMDS-Datensatz ist eine Bemusterung bei vielen Automobilherstellern nicht abschließbar — die Praxis unterscheidet sich dabei je nach Kunde: Manche ziehen die Materialfreigabe komplett über IMDS, andere wollen zusätzlich die physische Prüfbescheinigung als PDF. Welche Variante gilt, steht im Kundendokument, nicht in einer Norm. Das eine ersetzt das andere jedenfalls nicht.

Wie das Zeugnis sauber in den EMPB kommt

Der Nachweisumfang für die Bemusterung wird zwischen Kunde und Lieferant abgestimmt — der VDA Band 2 (6., überarbeitete Auflage, April 2020) beschreibt das Verfahren, nicht deine Anlagenliste. Ein Bericht, der an VDA Band 2 angelehnt aufgebaut ist, führt das Werkstoffzeugnis deshalb als Nachweis unter den Anlagen; ob es tatsächlich mitgeliefert wird, ergibt sich aus der Abstimmung. Welche Angaben davon unabhängig immer ins Deckblatt gehören, steht in den Pflichtinhalten des Erstmusterprüfberichts.

Damit Zeugnis und Bericht ohne Rückfrage zusammenfinden, gehören drei Angaben in den EMPB selbst — nicht nur ins angehängte PDF:

  • Zeugnistyp in der korrekten Schreibweise: „Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204"
  • Schmelzen- bzw. Chargennummer, identisch zur Angabe auf dem Zeugnis
  • Werkstoff mit Werkstoffnummer, identisch zur Zeichnung

Dazu ein Verweis im Bemerkungsfeld des Deckblatts, welche Anlage das Zeugnis ist. Der Prüfer beim Kunden hat dann alles auf einem Blatt und muss nicht zwischen PDF-Seiten hin- und herspringen. Wie so eine Anlage im fertigen Bericht aussieht, zeigt der ausgefüllte EMPB einer Drehteil-Welle — dort ist das Werkstoffzeugnis eine der Toleranzquellen für die Werkstoffzeile.

Fazit

Die vier Typen sind schnell erzählt: 2.1 ist eine Erklärung ohne Zahlen, 2.2 hat Zahlen, die nicht zwingend zu deiner Lieferung gehören, 3.1 ist chargenbezogen und von einem fertigungsunabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt, 3.2 hat zusätzlich eine Unterschrift von außen. Alles, was mit Rückverfolgbarkeit zu tun hat, beginnt bei 3.1.

Die zwei Punkte, die in der Praxis wirklich Geld und Zeit sparen, stehen beide in der Norm und werden selten zitiert. Erstens: Du darfst als Verarbeiter die Prüfwerte deines Vormaterials in ein eigenes 3.1 übernehmen, wenn deine Rückverfolgbarkeit läuft und du das Ursprungszeugnis vorlegen kannst — eigene Zugversuche sind dafür nicht nötig. Zweitens: Der Händler darf Kopien weitergeben und dabei nur eines ändern, nämlich die Mengenangabe auf die tatsächliche Teilmenge. Alles andere an einem Zeugnis muss unverändert sein.

Und die unspektakulärste Erkenntnis ist die wichtigste: Die Entscheidung über den Zeugnistyp fällt beim Materialeinkauf, nicht beim Zusammenstellen der Bemusterung. Wer die Zeichnung vor der Bestellung daraufhin liest, ob ein Merkmal am Werkstoff hängt, hat später keine Diskussion — und muss nicht am Freitagnachmittag beim Händler anrufen, weil im Regal nur ein 2.2 liegt.

Erstmusterprüfbericht in Minuten statt Stunden

Zeichnung hochladen, KI liest Maße, Toleranzen und Werkstoffangabe aus dem Schriftfeld. Deckblatt, Maßliste und Anlagenverweise als PDF, Excel und ZIP — angelehnt an VDA Band 2.

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