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VDA Band 2 Anlagen-Liste — was muss wirklich rein?

Der Kunde will einen EMPB. Du hast den Prüfbericht, die ballonierte Zeichnung, das Werkstoffzeugnis — und dann diese Liste im Deckblatt mit Kästchen, von denen du die Hälfte noch nie gebraucht hast. Was davon musst du wirklich schicken? Die ehrliche Antwort: weniger als du denkst, aber nicht deshalb, weil es egal wäre. Sondern weil der VDA Band 2 seit der 6. Auflage keine feste Vorlage-Pflichtliste mehr kennt, sondern ein Verfahren, in dem du das aushandelst.

Die kurze Antwort — vier Positionen sind gesetzt, der Rest ist Abstimmung

Wenn du fünf Minuten hast und wissen willst, was der VDA Band 2 in seiner Nachweisliste selbst als Vorlage beim Kunden kennzeichnet, sind es bei einem mechanischen Bauteil vier Positionen:

  • 0.1 — Deckblatt zum PPF-Bericht und die PPF-Bewertung
  • 0.2 — Selbstbewertung zu Produkt, Produktionsprozess und ggf. Software
  • 1.4 — Materialdaten über IMDS
  • 5.1 — Nachweise zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Alles andere — Maßprüfbericht, Werkstoffnachweis, Prozess-FMEA, Control Plan, Prüfmittelfähigkeit, Referenzmuster, Kapazitätsnachweis — trägt in der Liste das Kennzeichen „A": zwischen Organisation und Kunde zu vereinbaren. Nicht „optional". Nicht „kannst du weglassen". Sondern: Das verhandelst du, und zwar bevor du anfängst zu messen.

Diese Zuordnung habe ich aus der öffentlich zugänglichen Lieferantenrichtlinie von Sumitomo Electric Bordnetze abgelesen (Stand 31.03.2022), die die Tabelle 1 des VDA Band 2 vollständig abbildet. Eine sekundäre Quelle also — Struktur und Legende sind darin aber wörtlich enthalten und decken sich mit den offiziellen FAQ des VDA QMC.

Wichtige Einschränkung gleich vorweg: Das gilt für die Liste im VDA Band 2 selbst. Es gilt nicht automatisch für das, was dein Kunde in seinem eigenen Lieferantendokument fordert. Der Kunde darf jede „A"-Position zur Pflicht machen — und die meisten tun das. Wer mit dem Argument „steht im VDA nur als A" bei einem SQE ankommt, hat die Diskussion schon verloren. Die VDA-Liste ist der Rahmen, das Kundendokument ist die Rechnung.

Zwei Listen, ein Name — warum deine Excel-Vorlage dich in die Irre führt

Hier liegt der eigentliche Grund, warum die Frage „was muss rein?" so hartnäckig unbeantwortet bleibt: Es kursieren zwei völlig verschiedene Anlagen-Listen unter demselben Namen, und die falsche ist die verbreitetere.

Die alte Liste: 23 Positionen, flach durchnummeriert

In fast jeder kostenlosen EMPB-Excel-Vorlage aus dem Netz steht eine Liste mit 23 ankreuzbaren Positionen: 1.1 Geometrie/Maßprüfung, 1.2 Funktionsprüfung, 1.3 Werkstoffprüfung, weiter über Haptik, Akustik, Geruch und Aussehen, dann 2 Muster, 3 Technische Spezifikationen, 4 Produkt-FMEA … bis 23 Sonstiges. Darüber im Kopf ein Feld „Vorlagestufe: ___".

Diese Liste ist real und aktiv im Umlauf — sie steht zum Beispiel im Deckblatt-Formular „VDA Band 2 / Anlage 5", das das Lieferantenportal von Erdrich bis heute als PDF verteilt. Sie ist nur eben der Stand vor 2020.

Die aktuelle Liste: sechs Prüfgebiete, 0.1 bis 6.11

Die 6. Auflage (April 2020) hat die Nachweisliste neu strukturiert. Sie steht in Kapitel 5, Tabelle 1, und wiederholt sich als Anlage 1 „Hinweise zur PPF-Nachweisführung" — so heißt sie wörtlich in den offiziellen FAQ des VDA QMC. Statt einer flachen 23er-Liste gibt es sechs thematische Prüfgebiete, nummeriert von 0.1 bis 6.11, insgesamt rund 50 Positionen. Und statt eines Ankreuzkästchens hat jede Position zwei Spalten: eine für die Organisation, eine für die Abstimmung zum PPF-Verfahren.

Praktisch tut das auf zwei Arten weh. Erstens kreuzt du Positionen an, die dein Kunde in seinem 2020er-Raster gar nicht kennt. Zweitens fehlen dir in der alten Liste Punkte komplett, die heute drin sind: die Selbstbewertung (0.2), die Vereinbarungen zu Reklamationsbearbeitung und Schadteilanalyse (5.7), die Requalifikations-Vereinbarung (5.8) und das gesamte Prüfgebiet 6 zur Software. Wer eine kostenlose Vorlage nutzt, sollte also wenigstens wissen, welchen Stand sie abbildet — dazu passt EMPB-Excel-Vorlage kostenlos: welche Felder sind Pflicht?.

Die aktuelle Nachweisliste — sechs Prüfgebiete im Überblick

Für einen klassischen Zerspaner ist ungefähr die Hälfte der Liste nicht anwendbar — das ist kein Versäumnis, sondern Absicht: Die Liste deckt Elektronik, Software und Kunststoff genauso ab wie Drehteile.

Prüfgebiet Worum es geht Relevanz Zerspanung
0 — Formales Deckblatt, PPF-Bewertung, Selbstbewertung Immer
1 — Produktentwicklung Spezifikationen, Konstruktionsfreigaben, Änderungen, IMDS, Design-FMEA Teilweise — bei Zeichnungsteilen liegt die Entwicklung beim Kunden
2 — Produktionsprozessentwicklung Prozessablaufdiagramm, Prozess-FMEA, Produktionslenkungsplan Ja — meist intern, auf Anforderung vorzulegen
3 — Verifizierung/Validierung Produkt Maß, Werkstoff, Funktion, Oberfläche, Sauberkeit, ESD, EMV … Kern — hier hängt der Maßprüfbericht dran
4 — Validierung Produktionsprozess Besondere Merkmale, Muster, Referenzmuster, Kapazität, Werkzeuge Ja — vor allem bei Sondermerkmalen
5 — Generelle Nachweise Gesetzliches, Lieferkette, Prüfmittel, Teilelebenslauf, Requalifikation Ja — der unterschätzte Block
6 — Software Einsatzfreigabe, Scope, FOSS-Dokumentation, Fehlerliste, Toolchain Nein — außer das Teil hat Elektronik

Prüfgebiet 6 ist übrigens der Grund, warum in Kundenformularen plötzlich Felder wie „FOSS-Dokumentation" oder „Nachweis Prozessbewertung (Automotive SPICE)" auftauchen. Bei einem Drehteil lässt du die Gruppe komplett leer — das ist die richtige Antwort, kein Versäumnis.

Die Positionen im Einzelnen

Die Positionsbezeichnungen unten sind sinngemäß formuliert, nicht wörtlich zitiert — meine Quelle war die abfotografierte Tabelle in einem Lieferantendokument, einzelne Formulierungen können im Original leicht abweichen. Struktur, Nummerierung und V/A-Zuordnung sind belastbar.

Nr. Nachweis PPF-A
0.1Deckblatt zum PPF-Bericht und PPF-BewertungV
0.2Selbstbewertung zu Produkt, Produktionsprozess und ggf. SoftwareV
1.Nachweise zur Produktentwicklung
1.1Technische SpezifikationenA
1.2Genehmigte KonstruktionsänderungenA
1.3Konstruktions-/EntwicklungsfreigabenA
1.4Materialdaten per IMDSV
1.5Design-FMEAA
2.Nachweise zur Produktionsprozessentwicklung
2.1ProzessablaufdiagrammA
2.2Prozess-FMEAA
2.3Produktionslenkungsplan (Control Plan)A
3.Nachweise zur Verifizierung und Validierung des Produktes
3.1Geometrie, MaßA
3.2Werkstoff (Festigkeit, physikalische Eigenschaften …)A
3.3FunktionA
3.4–3.7Haptik, Akustik, Geruch, AussehenA
3.8OberflächenanforderungA
3.9Technische SauberkeitA
3.10ZuverlässigkeitA
3.11–3.13ESD-Beständigkeit, elektrische Sicherheit / Hochvolt, EMVA
4.Nachweise zur Validierung des Produktionsprozesses
4.1Absicherung besonderer Merkmale (Poka Yoke, 100 %-Prüfung, Prozessfähigkeiten)A
4.2LaborqualifizierungA
4.3Muster inklusive KennzeichnungA
4.4ReferenzmusterA
4.5ProduktionskapazitätA
4.6WerkzeugeA
5.Generelle Nachweise
5.1Nachweise zur Einhaltung gesetzlicher AnforderungenV
5.2PPF-Status LieferketteA
5.3Prüfmittelliste Produkt und ProduktionsprozessA
5.4Eignungsnachweise der Prüfprozesse für Produkt und ProduktionsprozessA
5.5TeilelebenslaufA
5.6Eignungsnachweis der Ladungsträger inkl. LagerungA
5.7Vereinbarungen zu Reklamationsbearbeitung und Schadteilanalyse FeldA
5.8Vereinbarung zur RequalifikationA
5.9SonstigesA
6.Nachweise zur Software (6.1–6.11)
6.1–6.3SW-Einsatzfreigabe, Scope des SW-Produktes, Referenz auf vereinbarte QualitätsanforderungenV
6.4–6.5Technische SW-Spezifikationen und deren UmsetzungA
6.6–6.7FOSS-Dokumentation, Liste bekannter FehlerV
6.8–6.11Entwicklungs-/Testwerkzeuge, Versionsmanagement, Prozessbewertung (z. B. Automotive SPICE)A

V, D, A — die drei Buchstaben, an denen alles hängt

Die Tabelle hat neben „PPF-A" eine zweite Spalte, „Organisation" — und darin steht bei jeder einzelnen Position derselbe Buchstabe: D. Das ist der wichtigste Punkt dieses Artikels und wird ständig überlesen. Die Legende lautet wörtlich (zitiert nach der Sumitomo-Richtlinie, die die VDA-Tabelle abbildet):

Legende zur Nachweisliste
V · D · A
  • V — „Vorlage beim Kunden"
  • D — „Wenn zutreffend: Durchführung, Dokumentation und Archivierung durch die Organisation (ggf. zur Einsicht durch den Kunden)"
  • A — „Alle über den Mindestumfang hinausgehenden Vorlagepunkte sind bei der Abstimmung zum PPF-Verfahren zwischen Organisation und Kunde zu vereinbaren – Vorlage (V) oder Durchführung (D)."

Übersetzt: Bei jeder zutreffenden Position musst du den Nachweis erzeugen, dokumentieren und archivieren — unabhängig davon, ob er zum Kunden geht. „A" heißt nicht „musst du nicht machen", sondern „muss noch geklärt werden, ob du es schickst". Dieselbe Richtlinie sagt das an anderer Stelle noch deutlicher: Der Lieferant muss unabhängig vom PPF-Verfahren zum Kunden immer ein internes PPF-Verfahren durchführen und dabei die Nachweise nach Tabelle 1 erbringen. Das ist derselbe Gedanke, der früher hinter Vorlagestufe 0 stand: alles erstellen, nichts einreichen.

Wie flexibel die Form dabei ist, zeigt die offizielle FAQ des VDA QMC am Beispiel der gesetzlichen Anforderungen (Position 5.1). Dort heißt es sinngemäß: Bereits im PPF-Abstimmungsgespräch ist festzulegen, wie der Nachweis geführt wird — die Erfüllung kann je nach Vereinbarung entweder im Rahmen eines Prozessaudits durch Einsichtnahme erfolgen, wenn die Unterlagen nicht ausgehändigt werden sollen, oder mit dem PPF-Verfahren eingereicht werden. Beides ist zulässig. Was nicht zulässig ist: es gar nicht zu haben.

Anlage 2 ist der eigentliche Hebel — die Abstimmung zum PPF-Verfahren

Wenn rund 45 von 50 Positionen mit „A" gekennzeichnet sind, dann ist die entscheidende Frage nicht „was steht in der Liste", sondern „wo wird das festgelegt". Antwort: in der Anlage 2 „Abstimmung zum PPF-Verfahren".

Die DGQ beschreibt in ihrem Fachbeitrag zur 6. Auflage, was 2020 passiert ist: „Zum besseren Verständnis und der vereinfachten Umsetzung des durchaus komplexen, herausfordernden PPF-Verfahrens wurden die 4 Vorlagestufen (0, 1, 2 und 3) gestrichen." Und weiter: „Stattdessen wird im Zuge der ‚Abstimmung zum PPF-Verfahren' (Kapitel 5) individuell, d.h. projektspezifisch, vereinbart und formell dokumentiert, welche Daten, Dokumente und Musterteile wann im Projektverlauf (RGA bzw. APQP) und in welcher Form dem Kunden vorzulegen sind."

Drei Dimensionen also, nicht eine: welcher Nachweis, wann im Projekt, in welcher Form. Die letzte wird gern vergessen — „als PDF im Lieferantenportal" und „zur Einsicht beim Audit" sind zwei verschiedene Vereinbarungen für denselben Nachweis. Vier Themen sind 2020 als Abstimmungsinhalte neu dazugekommen, die vorher gar nicht in der Bemusterung auftauchten: Nachweise zur Software, der Umgang mit Abweichungen, der Prozess zur Schadteilanalyse und die Reklamationsbearbeitung (ebenfalls DGQ). Wer nach altem Muster bemustert, hat diese vier Punkte nicht auf dem Schirm.

Aus der Praxis: Der Termin für die Abstimmung ist der billigste Termin im ganzen Projekt. Wer ihn überspringt und stattdessen „sicherheitshalber alles" schickt, produziert Dokumentation, die niemand liest — und erzeugt beim SQE Rückfragen zu Prozessdetails, nach denen nie jemand gefragt hat. Wer zu wenig schickt, bekommt eine Nachbemusterung und verliert Wochen. Beides kostet mehr als eine halbe Stunde Telefonat vorher.

Und ja, das ist genau der Punkt, an dem die alten Vorlagestufen fehlen: Sie waren bequem. Ein Wort, und beide Seiten wussten ungefähr, was gemeint war. Deshalb halten sich die Stufen in der Kundenpraxis hartnäckig, obwohl sie im Standard nicht mehr stehen — mehr dazu in VDA Band 2 Vorlagestufe 1, 2, 3 — was ist der Unterschied?.

Was ein Zerspaner realistisch anhängt — Beispiel Drehteil 42CrMo4

Konkret: eine gedrehte Welle aus 42CrMo4+QT, Ø 20 h7 an zwei Lagersitzen, Rz 6,3 an der Dichtfläche, ein CC-Merkmal auf einem Absatzmaß, 28 weitere Maße. Neuteil, Automotive-Kette, Tier-2-Position. Der folgende Umfang ist Praxis-Einschätzung, kein Standard-Zitat — so sieht ein Anlagenpaket aus, das ich für so ein Teil zusammenstellen würde:

Nr. Was konkret dahintersteckt
0.1Deckblatt mit Vorlagegrund „Neuteil", unterschrieben
0.2Selbstbewertung — der Teil, den fast alle vergessen
3.1Maßprüfbericht über alle 29 Maße mit ballonierter Zeichnung, Istwerte von mehreren Teilen
3.2Werkstoffnachweis zum Bauteil — in der Regel ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204
3.8Rauheitsmessung der Dichtfläche, wenn die Rz-Vorgabe explizit abgesichert werden soll
1.4IMDS-Eintrag, sobald das Teil in eine Automotive-Kette geht
4.1Absicherung des CC-Merkmals — Prozessfähigkeit oder 100 %-Prüfung, je nach Vereinbarung
5.1Gesetzliches, sofern relevant (Stoffverbote, Kennzeichnung)
5.4Eignungsnachweis der Prüfprozesse, wenn ein Merkmal eng toleriert ist (Ø 20 h7 = 21 µm Toleranzband)

Zwei Positionen haben ihre eigene Tiefe: Welche Zeugnisart bei 3.2 passt und wann du als Zerspaner ein eigenes 3.1 ausstellen darfst, steht in Werkstoffzeugnis 3.1 vs. 2.2 vs. 2.1. Was ein CC-Merkmal an Position 4.1 auslöst, steht in Sondermerkmale CC, SC, Major, Minor. Wie ein fertiger Bericht für so ein Teil aussieht, zeigt der Beispiel-EMPB einer Drehteil-Welle.

Auffällig ist, was nicht in der Liste steht: Prozess-FMEA und Control Plan (2.2, 2.3). Beides muss existieren — Kennzeichen „D" —, geht aber typischerweise nur auf ausdrückliche Anforderung mit. Genau das ist der Unterschied zwischen „nicht vorgelegt" und „nicht vorhanden".

Was NICHT in die Anlagen muss — und trotzdem ständig mitgeschickt wird

Rohmaterial

Die häufigste Frage in Zerspanungsbetrieben: „Muss ich den Stangenstahl mitbemustern?" Die offizielle FAQ des VDA QMC beantwortet das eindeutig: „Alle Rohmaterialien, d. h. genormte und nicht genormte Rohmaterialien, unterliegen nicht dem PPF-Verfahren, sofern nicht anderweitig zwischen Organisation und Kunde vereinbart."

Kein eigenes PPF für die Stange, kein Deckblatt für den Stahlhändler. Das betrifft ausdrücklich das PPF-Verfahren für das Rohmaterial — der Werkstoffnachweis zu deinem Bauteil (Position 3.2) bleibt davon unberührt und ist weiterhin fällig.

Ungefragt beigelegte Prozessunterlagen

Der Vollausdruck der Prozess-FMEA, die komplette Maschinenliste, das Layout der Fertigungszelle: Nichts davon ist gefordert, wenn es nicht abgestimmt wurde. Es macht den Bericht unübersichtlich und lädt zu Fragen ein, die im Freigabeprozess niemandem helfen.

Nachhaltigkeits- und CO₂-Daten

Viele Kunden fordern das inzwischen, und die Liste scheint keine passende Position zu haben. Laut VDA-QMC-FAQ definiert der VDA Band 2 nicht, wie Nachhaltigkeitsanforderungen nachzuweisen sind; falls erforderlich, können diese Nachweise unter 3.2 (Werkstoff), 5.1 (gesetzliche Anforderungen) oder 5.9 (Sonstiges) erbracht werden. Also keine neue Position erfinden, sondern einer bestehenden zuordnen — und das in der Abstimmung festhalten.

Der Stolperstein, den kaum jemand kennt — die abgestimmten Auslegungen von 2023

Am 27.11.2023 hat das VDA QMC ein Dokument mit „Abgestimmten Auslegungen (SI) und FAQ zu VDA Band 2" veröffentlicht. Darin steht ein Satz, den man ernst nehmen sollte: „Sie haben ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung verbindlichen Charakter." Das sind keine unverbindlichen Erläuterungen, sondern Korrekturen am Standard.

Zwei davon betreffen direkt die Nachweisliste:

  • SI 2 korrigiert den Titel von Prüfgebiet 3 auf „Nachweise zur Verifizierung und Validierung des Produktes" (bezogen auf Kapitel 5, Tabelle 1, S. 19).
  • SI 1 ändert Position 5.4 auf „Eignungsnachweise der Prüfprozesse für Produkt und Produktionsprozess" — mit dem Zusatz, dass die Eignung der Prüfprozesse für die Merkmale gemäß Kundenzeichnung bzw. für Merkmale im Produktionsprozess nachzuweisen ist, siehe auch GUM, VDA Band 5 oder vergleichbar (bezogen auf S. 21).

Das klingt nach Wortklauberei, ist es aber nicht: Position 5.4 hat sich inhaltlich verbreitert. Es geht nicht mehr nur um das Prüfmittel, sondern um den Prüfprozess — inklusive Bediener, Umgebung und Verfahren, und ausdrücklich auch für Merkmale, die nur im Prozess geprüft werden.

Praktische Konsequenz: Wer eine Formularvorlage aus der Frühzeit der 6. Auflage nutzt, hat dort noch die alten Bezeichnungen stehen. Das VDA QMC empfiehlt in derselben FAQ ausdrücklich, „die online verfügbaren Anlagen 2–6 in der aktuellen Version zur Bearbeitung zu verwenden, um von den letzten Optimierungen der Vorlage zu profitieren". Die Formulare liegen unter vda-qmc.de/downloads, das SI-/FAQ-Dokument selbst als PDF beim VDA QMC.

Wenn der Kunde eine eigene Liste hat — und das ist der Normalfall

Wie „Abstimmung" in der Praxis aussieht, lässt sich an einem öffentlich zugänglichen Beispiel zeigen. Sumitomo Electric Bordnetze, Tier-1 in der VW-Konzernkette, betreibt das PPF-Verfahren nach eigener Aussage auf Basis des VDA Band 2, Auflage April 2020 — und hat die Liste in seiner Lieferantenrichtlinie materialgruppenabhängig auf 14 Positionen mit Kennzeichen „V" zusammengestrichen: 0.1, 0.2, 1.1, 1.3, 1.4, 3.1, 3.2, 3.3, 4.3, 5.1, 5.2, 5.5, 5.8 und 5.9.

Interessant ist beides: Aus rund 50 Positionen werden 14 — aber es sind zehn mehr als die vier, die der Standard selbst als „V" führt. Der Kunde hat also nicht nur reduziert, sondern vor allem präzisiert: Maß (3.1), Werkstoff (3.2), Funktion (3.3), Muster (4.3), PPF-Status der Lieferkette (5.2), Teilelebenslauf (5.5) und Requalifikations-Vereinbarung (5.8) sind bei ihm Vorlagepflicht. Dazu kommen Zusatzforderungen, die im VDA Band 2 so nicht stehen: Die Zeichnung mit positionierten Maßen ist der PPF-Dokumentation beizulegen, und alle in der Zeichnung genannten Forderungen — Maße, Kennzeichnungen und Weiteres — müssen mit Soll- und Ist-Stand gegenübergestellt werden. Für die Auslösung bei Änderungen verweist die Richtlinie auf die Auslösematrix, Anlage 8 des VDA Band 2.

Das ist ein belegtes Beispiel, kein Branchendurchschnitt. Bosch, ZF und der VW-Konzern haben jeweils eigene Supplier Quality Requirements, in denen der Vorlageumfang steht; welche Positionen dort im Detail gefordert sind, habe ich für diesen Artikel nicht geprüft und behaupte es deshalb auch nicht.

Die Regel daraus ist trotzdem allgemein: erst das Kundendokument, dann die VDA-Liste. Was im Bericht selbst Pflicht ist und was Empfehlung, klärt Erstmusterprüfbericht nach VDA Band 2: was ist Pflicht, was ist Kür?. Und wenn es trotzdem schiefgeht: EMPB abgelehnt vom Kunden — was tun?.

Nicht unterschätzen: Die DGQ weist darauf hin, dass du mit deiner Unterschrift auf dem Deckblatt des PPF-Berichts und der PPF-Bewertung (Anlage 4) die Erfüllung aller im PPF vereinbarten Anforderungen bestätigst — einschließlich der gesetzlichen und behördlichen, mit deinem Namen. Die Anlagen-Liste ist damit kein Bürokratie-Formular, sondern die Anlage zu einer persönlich unterschriebenen Erklärung. Das ist ein guter Grund, Position 5.1 nicht routinemäßig abzuhaken.

Checkliste — Anlagen-Umfang in zehn Minuten festzurren

  1. Kundendokument zuerst. Supplier Quality Requirements, CSR oder Lieferantenrichtlinie anfordern. Steht dort eine eigene Nachweisliste, gilt die.
  2. Anlage 2 ausfüllen oder anfordern. Die Abstimmung zum PPF-Verfahren schreibt den Umfang fest — nicht die E-Mail vom Einkauf.
  3. Je Position V oder D eintragen, und zwar für alle zutreffenden — nicht nur für die, an die du gerade denkst.
  4. Die vier neuen Abstimmungsthemen nicht überspringen: Software, Umgang mit Abweichungen, Schadteilanalyse, Reklamationsbearbeitung.
  5. Positionen mit „D" trotzdem erzeugen und auffindbar ablegen. Beim Audit hast du keine zwei Tage Suchzeit.
  6. Deckblatt und Selbstbewertung immer. Die Selbstbewertung (0.2) fehlt bei Umsteigern von der alten Liste am häufigsten.
  7. Prüfgebiet 6 leer lassen, wenn keine Software im Teil ist — und das kennzeichnen, statt die Zeilen zu löschen.
  8. Vor dem Versand gegen die abgestimmte Liste abhaken, nicht gegen die Excel-Vorlage. Die kennt deinen Kunden nicht.

Fazit

Die Frage „was muss in die Anlagen?" hat seit 2020 keine allgemeingültige Antwort mehr. Sie hat ein Verfahren. Die 6. Auflage kennzeichnet nur eine Handvoll Positionen als Vorlage beim Kunden und stellt den Rest unter „zwischen Organisation und Kunde zu vereinbaren" — gleichzeitig Entlastung und Zumutung. Entlastung, weil du nicht mehr blind ein Maximalpaket zusammenstellen musst. Zumutung, weil du mit dem Kunden reden musst, bevor du anfängst.

Der Fehler, der am meisten kostet, ist die Verwechslung von „nicht vorlegen" mit „nicht erstellen". Bei jeder zutreffenden Position steht in der Spalte „Organisation" ein D: durchführen, dokumentieren, archivieren. Was zum Kunden geht, ist eine Frage der Abstimmung. Was existieren muss, ist keine.

Zur 7. Auflage kursiert seit 2025 ein Gelbband-Entwurf. Was sich darin an der Nachweisliste ändert, kann ich nicht sagen — die veröffentlichte Entwurfsdatei war verschlüsselt und ließ sich nicht auswerten; der Stand zum Auflagenwechsel steht in VDA Band 2 in 7. Auflage. Bis die neue Auflage erscheint, gilt die 6. Auflage vom April 2020, ergänzt um die verbindlichen Auslegungen vom November 2023.

Der Maßprüfbericht ist die Anlage, die am meisten Zeit frisst

Position 3.1 ist bei fast jedem Kunden Vorlagepflicht — und bedeutet: jedes Zeichnungsmaß erfassen, ballonieren, Istwerte eintragen. Zeichnung hochladen, KI liest Maße und Toleranzen, Bericht als PDF, Excel und ZIP raus.

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